Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreier Webauftritt – Was KMUs in Österreich ab 2025 wissen und tun müssen

Digitale Barrierefreiheit ist ab Juni 2025 für viele Unternehmen in Österreich nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern gesetzliche Verpflichtung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und um neue Kundengruppen zu erschließen.

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Fristen und konkreten Handlungsempfehlungen zusammengefasst:

Rechtliche Grundlagen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welches die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) in nationales Recht umsetzt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, deren digitale Produkte und Dienstleistungen für Konsumenten (B2C) bestimmt sind – etwa Websites, Online-Shops, Buchungsportale oder Apps –, diese barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Wen betrifft das Gesetz?

Das Gesetz betrifft:

  • Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte im B2C-Bereich anbieten (z.B. E-Commerce, Online-Banking, Ticketbuchung).
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
  • Öffentliche Stellen. Diese sind bereits seit 2018 durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Welche Standards müssen Sie als betroffenes Unternehmen einhalten?

  • Maßgeblich sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell in der Version 2.1/2.2 auf Konformitätsstufe AA.
  • Sie müssen auf Ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die den Status der Barrierefreiheit beschreibt und eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen anbieten.

Termine und Fristen

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Termine.

Stichtag Was gilt?
28. Juni 2025 Neue digitale Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Tag barrierefrei sein.
Bis 28. Juni 2030     Für bestehende digitale Angebote gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Bis 28. Juni 2040 Für bereits in Betrieb genommene Selbstbedienungsterminals gibt es eine längere Frist.

Achtung!

Für Websites und Online-Shops, die nach dem 28. Juni 2025 neu veröffentlicht werden, gilt die Verpflichtung sofort. Für bestehende Angebote gibt es eine Übergangsfrist – dennoch sollten Sie spätestens jetzt mit der Planung beginnen, da die Umsetzung je nach Komplexität mehrere Wochen bis Monate dauern kann.

Fazit

Barrierefreiheit ist zwar eine gesetzliche Verpflichtung, aber auch eine Chance, das eigene Unternehmen zukunftssicher aufzustellen, neue Kundengruppen zu erreichen und das eigene Image zu stärken. Zögern Sie nicht und setzen Sie die ersten Schritte. Wir unterstützen Sie dabei gerne.